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Kredite für Selbstständige

8. Juli 2010 admin

Selbstständigkeit
Als selbstständig gelten Personen, die eine Tätigkeit auf eigene Rechnung, eigenes Risiko und eigene Verantwortung ausüben und dabei für mindestens drei unterschiedliche Kunden arbeiten. Auch Freiberufler und Selbstständige mit einem angemeldeten Gewerbe fallen unter die Definition der Selbstständigkeit.
Als Selbstständiger einen zinsgünstigen Kredit zu erhalten, ist oft nicht einfach. Die Banken sind bei jedem Antragsteller verpflichtet, Kreditvoraussetzungen und insbesondere Sicherheiten genauestens zu prüfen. Selbstständige schneiden dabei aus zwei Gründen häufig schlecht ab: Ihr Einkommen ist oftmals schwankend und es ist gerade bei Krediten mit einer langen Laufzeit äußerst schwierig, abzuschätzen, wie sich die selbstständige Tätigkeit über mehrere Jahre entwickeln wird. Erste Anlaufstelle kann die eigene Bank sein, die den Selbstständigen, sein Unternehmen und seine Einkünfte unter Umständen schon seit mehreren Jahren kennt und daher eine positive Prognose für die Zukunft stellen kann. Ist die finanzielle Situation des Selbstständigen schwierig, ist es ratsamer, sich an eine Institution zu wenden, die sich auf Kredite für Selbstständige und Freiberufler spezialisiert hat. Durch die Konzentration auf eine Zielgruppe sparen diese Unternehmen Verwaltungskosten ein, die sie in Form günstiger Konditionen der von ihnen angebotenen Kredite für Selbstständige an ihre Kunden weitergeben.

Besonderheiten der Kreditvergabe für Selbstständige

Selbstständige werden bei der Vergabe von Krediten anders behandelt als abhängig beschäftigte Arbeitnehmer. Da das monatliche Einkommen bei ihnen stark schwanken kann, gestaltet es sich für die Bank schwieriger als bei Angestellten, die Rückzahlungsbedingungen festzulegen. Um die Bonitätsprüfung durchzuführen, benötigt sie daher auch andere Unterlagen als bei festangestellten Kreditnehmern. Die eingereichten Dokumente müssen die Bank davon überzeugen, dass der Selbstständige in der Lage ist, den ihm gewährten Kredit zu den vereinbarten Konditionen zurückzuzahlen. Welche Unterlagen sie dabei zur Prüfung heranzieht, ist unterschiedlich. In der Regel werden aber eine betriebswirtschaftliche Auswertung, eine Gewinn- und Verlustrechnung, die letzten drei Kontoauszüge und eine Einkommenssteuererklärung verlangt, um Kredite für Selbstständige zu beantragen. Der Antragsteller darf keinen negativen SCHUFA-Eintrag haben und muss, wenn er bereits selbstständig ist, eine erfolgreiche Selbstständigkeit in den letzten zwei Jahren nachweisen.

Ausfallrisiko und Kreditversicherung

Das Ausfallrisiko ist bei Selbstständigen, deren Einnahmen schwanken und oftmals sehr stark von äußeren Einflüssen (wirtschaftliche Lage, Zahlungsmoral der eigenen Kunden etc.) abhängen, naturgemäß höher als bei Angestellten. Deswegen sollte bei Krediten für Selbstständige besonders auf die Vereinbarung sinnvoller Kreditraten geachtet werden, die der Kreditnehmer auch in schwierigen Zeiten zu zahlen in der Lage ist. Bei einmaligen Engpässen ist es unter Umständen möglich, mit dem Kreditgeber eine Reduzierung oder Aussetzung der Rate zu vereinbaren. Ist der Selbstständige gar nicht mehr in der Lage, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, bleibt nur noch die Insolvenz als letzte Möglichkeit.
Eine Kreditversicherung (auch Restschuldversicherung, Restkreditversicherung oder Kredit-Lebensversicherung) stellt zwar eine zusätzliche finanzielle Belastung für den Kreditnehmer dar, kann aber für Selbstständige, die einem höheren Ausfallrisiko unterliegen als Angestellte, sehr interessant sein. Sie dient der Absicherung des Kreditnehmers bzw. seiner Hinterbliebenen im Fall des Todes, von Arbeitsunfähigkeit und Krankheit. Für den Kreditgeber hat die Kreditversicherung die Funktion einer zusätzlichen Absicherung. Im Todesfall wird die noch ausstehende Kreditsumme von der Versicherung getilgt, im Falle von Arbeitsunfähigkeit zahlt sie für den entsprechenden Zeitraum die Raten weiter.

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