Krankenversicherungen
Allgemeine Grundlagen zur gesetzlichen Krankenversicherung
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gehört zu den 5 Säulen des Sozialversicherungssystems in Deutschland und ist durch das Solidaritätsprinzip, ein wichtiger Grundstein unseres Gesundheitssystems. In etwas 87 % der Mitglieder sind gesetzlich versichert. Nur 13% der Bevölkerung in Deutschland zählen sich zu dem Kreis der privat Versicherten. Die gesetzliche Krankenversicherung zählt wie die Rentenversicherung zu den Pflichtversicherungen. Das bedeutet, dass die Versicherten zwar ein autonomes Wahlrecht besitzen, allerdings zwingend an eine Krankenkassenversicherung gebunden sind. Ein Großteil der Arbeitnehmer die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, unterliegen der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung, wobei ihre Kinder kostenfrei mitversichert sind (Familienversicherung). Dabei haben alle Versicherten, im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung, den gleichen Leistungsanspruch bei einkommensabhängigen Beiträgen. Das hat den Hintergrund einkommensschwachen Personen, bei niedrigen Beiträgen den gleichen Leistungsanspruch zu gewährleisten. Zu den Leistungen gehören, Geldleistungen wie Krankengeld, und Sachleistungen (Rollstuhl, Gehhilfen usw.) Die Abrechnung beim Arzt erfolgt per Chipkarte.
Die jungen und gesunden Menschen sollen für die Alten und Kranken aufkommen (Solidaritätsprinzip). Zu den Krankenkassen gehören die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), die Barmer-GEK, Innungskrankenkassen, DAK und viele kleine Betriebskrankenkassen.
Geschichte der gesetzlichen Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung hat ihre Wurzeln im 19.Jahrhundert. 1883 wurde sie von Bismarck als erster Bereich der Sozialversicherung eingeführt. Anfänglich unterlagen die Bevölkerungsgruppen mit niedrigen Einkommen der Krankenversicherungspflicht, wobei die Beiträge lohnabhängig erhoben wurden.
Anfang des 20. Jahrhundert erging das sogenannte Versicherungsgesetz für Angestellte. Somit wurde der Grundstein der Erweiterung des gesetzlichen Versicherungssystems gelegt. Zunehmend wurden private Krankenversicherungsunternehmen, auf junge Arbeiter und Angestellte mit hohen Einkommen aufmerksam. Das war die Geburtsstunde der privaten Krankenversicherung. Die gesetzlichen Krankenkassen haben sich in laufe der Jahre immer weiter entwickelt. Sie sind zu modernen, unter staatlicher Aufsicht geführten Unternehmen gewachsen und verwalten Gelder in Milliarden Höhe.
Allgemeine Grundlagen zur privaten Krankenversicherung
Private Krankenversicherungen sind, im Gegensatz zu gesetzlichen Krankenversicherung, gewinnorientierte Unternehmen mit privatrechtlicher Organisation. Sie verfahren nach dem Equivalenzprinzip. Das bedeutet, dass der Vertragsabschluss von Geschlecht, Alter, Einkommen sowie Vorerkrankungen abhängig ist. Die zu versichernde Leistung wird in einem privaten Vertrag festgehalten. Bei schwerwiegenden Krankheiten oder Risiken, kann das Unternehme einen Risikozuschlag erheben, oder im schlimmsten falle Leistungsausschluss veranlassen. Zu den versicherten Personen gehören diejenigen die nicht der Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen. Hierzu zählen Selbstständige und Freiberufler, sowie Arbeiter und Angestellte deren Einkommen über 49.950 Euro jährlich (Jahresarbeitsentgeltgrenze) liegt. Beamte sind oftmals auch privat versichert. Bei Ihnen übernimmt die staatliche Beihilfe einen Teil der Kosten. Die private Krankenversicherung bietet im Kontrast zur gesetzlichen keine kostenfreie Familienversicherung an. Die Kinder müssen daher separat abgesichert werden. Die Abrechnung der Kosten erfolgt per Rechnung. Dabei muss die versicherte Person vielmals in Vorleistung treten und sich später die Kosten erstatten lassen.